Medienmitteilung von Quickline AG:
Als erster Telekomanbieter in der Schweiz hebt Quickline, derzeit die Nummer 5 im Schweizer Telekommarkt, auf den 10. November hin die Mindestvertragsdauer auf und verzichtet gleichzeitig auf "fair use" Klauseln. Damit erhalten die über 200'000 Abonnenten maximale Flexibilität und profitieren von einem fairen und transparenten Angebot. Neukunden erhalten ab diesem Datum die ersten drei Monatsgebühren geschenkt.
Quickline verzichtet als erste Anbieterin von Multimediadiensten auf die Mindestvertragsdauer und die "fair use" Klauseln bei den Internet-, TV-, Festnetztelefonie- und Kombiabonnementen. Die Kunden gewinnen damit ein bisher in der Branche unbekanntes Mass an Flexibilität. Ab dem 10. November 2014 können sie ihr Abo - unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist - jeweils auf den Folgemonat hin ihren aktuellen Bedürfnissen anpassen oder wechseln. «Im Unterschied zu anderen Anbietern binden wir unsere Kunden nicht mehr mit langfristigen Verträgen. Unsere Kunden profitieren von einem fairen und transparenten Angebot und erhalten das, was ihnen versprochen wird.», erklärt Patrick Kocher, CMO der Quickline AG. Von der Auflösung der Mindestvertragsdauer profitieren Bestandskunden gleichermassen wie Neukunden. Die Abschaffung der Mindestvertragsdauer gilt für sämtliche aktuellen Haupt- und Nebenprodukte für Internet, Kombis, DTV, Verte!, Pay-TV, Mobil-TV, Personal Cloud und Festnetz. Ausgenommen sind Mobile-Abos, welche mit dem Bezug eines Handy abgeschlossen wurden, sowie die Business Produkte Internet und vPBX.
Drei Monate geschenkt
Für Neukunden wird der Wechsel zu Quickline doppelt attraktiv. Neben der Auflösung der Mindestvertragsdauer erhalten Neukunden das abonnierte Servicepaket während der ersten drei Monate geschenkt.