08.10.2015
Informationsquelle
dsl provider swisscom weko
"Bern, 06. Oktober 2015
Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) vom 19. Oktober 2009 wegen angeblich missbräuchlicher Preise für Breitbanddienste in der Zeit bis Ende 2007 teilweise gut und reduziert die von der Weko gegen Swisscom verhängte Kartellbusse von CHF 219 Mio. auf CHF 186 Mio. Als Folge des Urteils wird Swisscom eine Rückstellung von CHF 186 Mio. bilden. Um eine Klärung wichtiger Fragen auf höchster Instanz zu erreichen, wird Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.
In seinem Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich den Missbrauchsvorwurf der Weko, wonach Swisscom gegenüber ihren Mitbewerbern bis zum 31. Dezember 2007 unzulässige Preise für Breitbandvorleistungsdienste (Broadband Connectivity Service, kurz BBCS) verlangt habe. Es hält aber fest, dass die Weko die dafür verhängte Busse mit CHF 219 Mio. zu hoch angesetzt habe und reduziert diese daher auf CHF 186 Mio.
Swisscom bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und hält die Sanktion für nicht gerechtfertigt, weil:
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