Bundesgericht heisst Beschwerde von Swisscom gut

20.04.2024 Informationsquelle

Kartellrecht: Bundesgericht heisst Beschwerde von Swisscom gut. Auszug aus der Medienmitteilung von Swisscom:

" Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 5. März 2024 zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten. Damit heisst das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom gut und hebt die ursprüngliche Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) von 2015 mit einer Busse von über CHF 7 Mio. sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 auf. Swisscom begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts."

20.04.2024, Providerliste Admin

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