Swisscom bricht Verhandlungen mit sunrise ab

05.06.2003 Informationsquelle

Die Swisscom hat die Verhandlungen mit sunrise über die Öffnung der letzten Meile ergebnislos,
einseitig und vor Ablauf der gesetzlichen Frist abgebrochen. sunrise handelt im Interesse ihrer
Kunden/-innen und wird von der Eidgenössischen Kommunikationskommission verlangen, die
Bedingungen der Entbündelung und des schnellen Bitstrom-Zugangs festzulegen.
Per 1. April dieses Jahres verordnete der Bundesrat, dass die Swisscom die letzte Meile, also den
Draht zwischen den Verteilzentralen und den Haushalten, für die anderen Anbieter unter
Interkonnektionsbedingungen, d.h. kostenorientiert, transparent und nicht diskriminierend, öffnen
müsse. Die Beteiligten haben gemäss geltendem Fernmeldegesetz drei Monate Zeit, sich über die
Modalitäten zu einigen. Zur Einigung kommt es jedoch nicht: Die Swisscom hat die Verhandlungen vor
Ablauf der Frist, einseitig und ergebnislos abgebrochen.
Vorteile der Entbündelung werden Konsumenten vorenthalten
Dieser kurzsichtige Schritt benachteiligt in erster Linie die Konsumenten/-innen: Ihnen werden die
bedeutenden Vorteile der Entbündelung der letzten Meile, nämlich die innovative Angebotsvielfalt und
die attraktiven Tarife, weiterhin vorenthalten.
sunrise und weitere Mitbewerber bleiben zudem bei den zukunftsträchtigen Breitbanddiensten (z.B.
ADSL) vollständig von der ehemaligen Monopolistin abhängig; es können lediglich vorhandene Dienste
der Swisscom wiederverkauft werden – es liegt auf der Hand, dass die Innovation damit nicht
vorankommt. Die Swisscom will das Angebot und die Preisgestaltung in diesem zentralen Bereich nach
wie vor ohne Einschränkung kontrollieren und das bestehende faktische Monopol so lange als möglich
ausnutzen.
sunrise gelangt an Eidgenössische Kommunikationskommission
sunrise wird deshalb bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) ein
sogenanntes Interkonnektionsgesuch stellen. Gestützt darauf würde die Kommission die Bedingungen
der Entbündelung und des Bitstream Access festlegen. Bei der Entbündelung mieten die neuen Anbieter den Teilnehmeranschluss der Swisscom und müssen daher nur noch jene Dienstleistungen
beziehen, die sie tatsächlich benötigen. Im Falle von Bitstream Access wird ein (Daten-) Dienst von der
Swisscom nachgefragt, ähnlich wie heute bei der Sprachtelefonie.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts
Swisscom bleibt unverändert Eigentümerin der Letzten Meile. Die neuen Anbieterinnen werden
Swisscom nach den bewährten Grundsätzen der Interkonnektion entschädigen, die bereits für die
Sprachtelefonie gelten. Swisscom will die vollständige Kontrolle über sämtliche Kunden behalten und
versucht daher, die Entbündelung mit allen Mitteln zu verhindern oder mindestens so lange als möglich
zu verzögern.
Als kundenfreundliches Unternehmen will sunrise ihren Kunden/-innen in sämtlichen Bereichen
massgeschneiderte Angebote unterbreiten. sunrise unternimmt deshalb alles, um dem klaren
Bekenntnis der Landesregierung zur Öffnung der letzten Meile zum Durchbruch zu verhelfen.

05.06.2003, Providerliste Admin

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