Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierende Strahlung (NIS - Verordnung) stösst nicht nur auf Begeisterung: Die Gefährdungsgrenzwerte entsprechen jenen der WHO, die schweizerische Lösung ist jedoch einzigartig wegen dem sog. Anlagengrenzwert, der den Netzbetreibern ein Hindernis bei der Planung von Antennenstandorten in den Weg stellt. Begrüsst wird jedoch generell die Förderung der Rechtssicherheit, was vor allem den notorischen Antennengegnern bez. Rekursen den Wind aus dem Segel nehmen dürfte...