E-Mails geniessen Fernmeldegeheimnis

05.04.2000 Informationsquelle

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Internet- Providers Swiss Online AG gutgeheissen und entschieden, dass dieser ohne richterliche Genehmigung nicht dazu gezwungen werden kann, den Strafbehörden in einem Verfahren Auskunft über den Absender einer E-Mail zu erteilen.

05.04.2000, Providerliste Admin