Europäisches Rechtshilfeabkommen

30.05.2000 Informationsquelle

Der Rat der Justiz- und Innenminister hat das lange diskutierte Rechtshilfeabkommen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, grenzüberschreitende Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Telefonvernehmung und gemeinsame Ermittlungsgruppen.

30.05.2000, Providerliste Admin