Domain-Namen sind in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Daher sollen sie nach dem Willen des BAKOM staatlich, d.h. auf der Ebene einer bundesrätlichen Verordnung, geregelt werden. Geplant ist allerdings nicht eine eigenständige neue Verordnung, sondern eine Ergänzung bzw. Revision der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) vom 6. Oktober 1997 (SR 784.104). Das Bakom hat vor kurzem einen enstprechenden Entwurf für eine Anpassung der Verordnung vorgelegt.