Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wird harmonisiert

01.11.2001 Informationsquelle

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Das Gesetz harmonisiert die für die Anordnung einer Überwachung anwendbaren Verfahren, indem es Verfahrensvorschriften einführt. Gleichzeitig tritt die dazugehörige Verordnung in Kraft, die die spezifischen Vorschriften für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im Bereiche der Mobiltelefonie und des Internets konkretisiert.

01.11.2001, Providerliste Admin