Swisscom begrüsst Bundesgerichtsentscheid

07.11.2001 Informationsquelle

Am 2. Oktober 2000 hat die Kommunikationskommission (ComCom) Interkonnektionsbedingungen für Swisscom-Mietleitungen verfügt. Swisscom hat dazu eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, die nun vollumfänglich gutgeheissen wurde. Swisscom wertet den Entscheid als Erfolg, der in wichtigen Punkten der Interkonnektion eine Klärung bringt. Das Bundesgericht teilt die Auffassung von Swisscom, wonach Mietleitungen (Punkt-zu-Punkt-Verbindungen inkl. dazugehörige Dienste) und Übertragungsmedien (nur Kabel, ohne Dienste) nicht unter die Interkonnektion fallen.

07.11.2001, Providerliste Admin

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