Im Streit um die Domain "maggi.com" hat das WIPO-Schiedsgericht im Oktober die Klageder Nestlé SA als Inhaberin der Marke «Maggi» auf Übertragung des Domänennamens abgewiesen. Obwohl die Klägerin Inhaberin der genannten Marke ist, wurden weder dasFehlen schützenswerter Interessen, noch das Vorliegen von Bösgläubigkeitvon Seiten der beklagten Partei festgestellt. Hingegen habe Nestlé unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen die Klage bösgläubig eingericht (sog. "reverse hijacking").