T-online darf sich nicht an bild.de beteiligen

28.02.2002 Informationsquelle

In Deutschland will das Bundeskartellamt die vorgesehene 37-prozentige Beteiligung von T-Online an Bild.de untersagen, u.a. mit der Begründung, dass der Zusammenschluss der beiden Medienunternehmen "im Bereich der kostenpflichtigen Inhaltevermarktung" eine "Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online auf dem Markt der Internet-Provider" mit sich bringen würde.

28.02.2002, Providerliste Admin