UMTS, die dritte Mobilfunkgeneration, birgt nicht nur in technischer Hinsicht Probleme in sich. Vor dem Hintergrund einer sehr rigiden Liberalisierungsordnung stellt sich von rechtlicher Seite her unter anderem die Frage, ob es auf Basis der erteilten UMTS-Konzessionen möglich sei, dass der Netzaufbau von mehreren bzw. allen UMTS-Konzessionärinnen gemeinsam erbracht werden darf. Weblaw widmet diesem Thema einen interessanten Artikel.

15.04.2002, Providerliste Admin