Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen(VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der EuropäischenUnion (EU) angepasst und auf den 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Dergegenseitige Marktzutritt wird auch auf die Staaten der EuropäischenFreihandelsassoziation (EFTA) ausgeweitet.