Bundesrat Leuenberger hat nach einer Aussprache über Mobilfunkantennen die Grundsätze der Vollzugsrichtlinien festgelegt. An den Gesprächen waren die Kantone, die Mobilfunkbetreiber sowie die Schutzorganisationen vertreten. Ende Juni können die Vollzugsempfehlungen veröffentlicht werden. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel für die Kantone und Gemeinden, welche Baugesuche für Mobilfunkantennen prüfen und bewilligen.