Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) erteilt der Swisscom die Grundversorgungskonzession für die Dauer vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2007. Die Konzessionärin ist verpflichtet, während diesen 5 Jahren die Dienste der Grundversorgung allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen anzubieten. Zu diesen Diensten gehören der analoge oder digitale Telefonanschluss, Zusatzdienste (wie Anrufumleitung oder Sperren abgehender Verbindungen), Notrufnummern, der Verzeichniseintrag, öffentliche Sprechstellen sowie Dienste für Behinderte.