Gemäss Urteil des Bundesgerichts mussdie bisherige Inhaberin des Domain-Namens www.luzern.ch, die LuzernerHead Web GmbH, diesen Domain-Namen entschädigungslos auf die StadtLuzern übertragen. Damit hat das Bundesgericht das Urteil desObergerichts des Kantons Luzern vom 13. November 2001 bestätigt.