Die Regierung des Fürstentum Liechtensteins hat den Entwurf für einGesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr genehmigt undinteressierten Kreisen zur Stellungnahme bis 11. Oktober 2002unterbreitet. Mit der Schaffung diese Gesetzeswird die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischenGeschäftsverkehr umgesetzt.