Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) verlangt die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in Zusammenhang mit E-Mail-Werbung ("Spamming"). Der Unternehmer Martin Fürst versendet seit einiger Zeit regelmässig unaufgefordert E-Mails. Das Sammeln, Verwenden und Weitergeben von E-Mail-Adressen wie im vorliegenden Fall stellt eine Bearbeitung von Personendaten gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dar. Aus diesem Grund ist der Inhaber der Datensammlung - in diesem Fall Martin Fürst - verpflichtet, auf entsprechende Anfragen den betroffenen Personen vollständige Auskunft über die über sie bearbeiteten Personendaten zu erteilen und, sofern gewünscht, diese Daten aus der Datensammlung zu löschen.