sunrise stellt Interkonnektionsgesuche an die ComCom zur Öffnung der letzten Meile

03.08.2003 Informationsquelle

sunrise bedauert das Scheitern der Verhandlungen mit Swisscom über die Entbündelung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss sowie die Unterstellung der Mietleitungen und des schnellen Bitstrom-Zugangs (z.B. ADSL) unter die Interkonnektionsregelung. Die Telekommunikationsanbieterin reicht dazu je ein Interkonnektionsgesuch bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) ein.


Pünktlich auf das Inkrafttreten der revidierten Fernmeldediensteverordnung (FDV) am 1. April 2003 hin hat sunrise Swisscom um die Aufnahme von Interkonnektionsverhandlungen gebeten, um die technischen, operationellen und kommerziellen Aspekte der neuen Interkonnektionsdienste (Mietleitungen, schneller Bitstrom-Zugang sowie den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss) zu vereinbaren. Neu muss Swisscom diese Dienstleistungen im Rahmen der Öffnung der sogenannten letzten Meile anbieten.
Bei der Entbündelung der letzten Meile geht es darum, dass die neuen Anbieterinnen wie beispielsweise sunrise von Swisscom nur noch diejenigen Dienste beziehen müssen, die sie auch benötigen. Dabei handelt es sich namentlich um den Zugang zum Teilnehmeranschluss zu nicht-diskriminierenden Bedingungen. Als Eigentümerin des Anschlussnetzes besitzt Swisscom darauf nach wie vor ein Monopol.
Leider hat die Swisscom die Verhandlungen vor zwei Monaten einseitig abgebrochen. Seither hat sunrise mit Hochdruck an der Ausformulierung der Interkonnektionsgesuche gearbeitet, auf deren Grundlage die ComCom dann die Bedingungen der Entbündelung, des schnellen Bitstrom-Zugangs (z.B. ADSL) sowie des Zugangs zu den Mietleitungen festlegen wird. Diese drei Gesuche sind am 30. Juli 2003 bei der ComCom eingegangen.

Detaillierte Gesuche für eine rasche Umsetzung

Als erste Schweizer Anbieterin hat sunrise jetzt einen detaillierten Anforderungskatalog zu den technischen, operationellen und kommerziellen Bedingungen eines transparenten und nicht-diskriminierenden Angebots der Swisscom an ihre Konkurrentinnen formuliert. Der Katalog kann und soll als Grundlage für einen raschen Entscheid der ComCom dienen. Er soll sicherstellen, dass die politische Absicht, nämlich der wettbewerbsverhindernden Ausnützung ihres Monopols durch die Swisscom ein Ende zu bereiten, raschest möglich in die Tat umgesetzt wird.
sunrise ist der vollen Überzeugung, dass sich die politischen Behörden, die Gerichte und das Parlament der Tragweite und Wichtigkeit der vorliegenden Gesuche, nicht nur für einen kompetitiven Telekommunikationssektor, sondern für eine wettbewerbsfähige Schweizer Wirtschaft an sich, absolut bewusst sind. sunrise geht deshalb davon aus, dass sie im weiteren Verlauf der Verfahren rasch und richtig entscheiden werden.

Erste Entscheide noch dieses Jahr - viele Verzögerungsmöglichkeiten für Swisscom

Mit einem ersten Entscheid der ComCom zu vorsorglichen Massnahmen rechnet sunrise noch in diesem Jahr. Je nach Ausmass der von Swisscom bereits des öfteren angekündigten Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel gegen die Entbündelung können aber noch bis zu vier Jahre verstreichen, bis die Schweizer Konsumenten/innen und die Schweizer Wirtschaft im vollen Umfang von der Öffnung der letzten Meile profitieren können.

sunrise appelliert einmal mehr daran, dass Swisscom ihr obstruktives Verhalten bezüglich der Öffnung der letzen Meile nicht nur im Interesse eines fairen Wettbewerbs im Schweizer Telekommunikationsmarkt, sondern vor allem auch im Interesse ihres Mehrheitsaktionärs, also des Schweizerischen Volkes bzw. der Schweizerischen Eidgenossenschaft, grundsätzlich überdenkt. Die ehemalige Monopolistin soll stattdessen auf einen konstruktiveren und kooperativeren Kurs im Sinne des politischen Willens und zu Gunsten aller Schweizer Endkunden umschwenken.

03.08.2003, Providerliste Admin

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