Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Beratung des neuen Gesetzes über die elektronische Signatur abgeschlossen. Die Kommission hat dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur ( 01.044 ) mit 8 Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt. Sie folgt weitgehend den Beschlüssen des Nationalrats, beantragt allerdings, die eingeführten Strafrechtsbestimmungen zu streichen, da ihrer Meinung nach die vom Gesetz vorgesehenen Vorkehren für die Aufsicht und Anerkennung sowie die Möglichkeit der Haftungsklage in Schadenfällen ausreichen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Mehrheit der Kommission stimmt dem Artikel 14 OR zu, der die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellt. Eine Minderheit beantragt, dass diese Gleichstellung keine Anwendung finden soll, wenn der Schutz der schwächeren Vertragspartei oder der Übereilungsschutz eine Abweichung verlangt, insbesondere im Arbeitsvertragsrecht, im Mietrecht sowie im Konsumkredit- und im Leasingsrecht.