Das Bundesgericht hat erstmals eine Person wegen Verbreitung von Virenanleitungen (Art. 144 des Schweizerischen Strafgesetzbuches) zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt bzw. das entsprechende Urteil des Obergerichtes Zürich bestätigt. Der Verurteilte hatte eine CD aus den USA in der Schweiz vertrieben, auf der unter anderem auch eine Anleitung zum Programmieren von Viren zu finden war. Er hatte argumentiert, er hätte weder selbst Viren vertrieben noch programmiert und auch die besagte Anleitung nicht selbst gemacht. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nun aber nicht.