In einem Urteil des Bundeverwaltungsgerichts in Deutschland halten es die Richter nicht für zulässig, dass Prepaid Handynutzer beim Kauf der Prepaid Karte ihre Identität / persönliche Daten bekannt geben müssen, da die Netzbetreiber diese Daten nicht in eigenem Interesse, sondern nur für Zwecke der Strafverfolgung erheben würden. "Eine Pflicht (...), personenbezogene Kundendaten zu erheben, stellt einen staatlichen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Kunden auf informationelle Selbstbestimmung dar" (BVerwG 6 C 23.02).