Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat erstmals einen Entscheid über die Höhe der Interkonnektionspreise gefällt und somit einem Gesuch von sunrise entsprochen. Sie senkt die Preise, die sunrise für den Bezug von Interkonnektionsdienstleistungen bezahlen muss, um 25-35 Prozent, was auch positive Auswirkungen für die Endkunden/-innen haben dürfte. Swisscom hat indessen bereits angekündigt, diesen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten.
Bisher hat die Swisscom mit ihrem Preisdiktat verhindert, dass die Konkurrentinnen zu fairen Konditionen Zugang zum Netz der Swisscom hatten. Der Entscheid der ComCom, deren Berechnungen auf anerkannten Methoden und detaillierten Untersuchungen basieren, macht deutlich, dass die Swisscom während Jahren zu hohe Preise verlangte und auf Kosten der Konkurrentinnen und Endkunden/-innen ungerechtfertigte Gewinne erwirtschaftete. Die Vermutungen von sunrise, dass die Swisscom die gesetzlichen Pflichten bei der Preisfestlegung nicht einhält, werden damit bestätigt.
In diesem Zusammenhang seien auch die jüngsten Preissenkungen von Swisscom (30. September 2003 um 13%) erwähnt. sunrise stellte sich auf den Standpunkt, dass diese Preissenkung völlig unzureichend war. Die ComCom hat diese Haltung nun mit ihrem Entscheid bestätigt und festgestellt, dass die Preise noch deutlich tiefer sein müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Die ComCom begründet die Reduktion der Preise mit der mangelnden Effizienz der Swisscom, der nicht verursachergerechten Verteilung der Interkonnektionskosten auf die Konkurrentinnen sowie den zu hohen Kapitalkosten, also die Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals. Der Entscheid der ComCom hat nicht zur Folge, dass die Swisscom den Konkurrentinnen Geschenke machen muss. Die gesetzlich vorgesehene Preisfestsetzung garantiert, dass die Swisscom für ihre Dienstleistungen angemessen entschädigt wird und auch einen Gewinn für das eingesetzte Kapital erwirtschaften kann.
Diese Preissenkung wird den Wettbewerb intensivieren. sunrise wird den Entscheid zuerst im einzelnen studieren, um mögliche Preisvorteile an die Endkunden/-innen weiterzugeben. Da Swisscom bereits entschieden hat, die Sache ans Bundesgericht weiterzuziehen, muss mit weiteren Verzögerungen von ca. einem Jahr gerechnet werden.