Kostenlose Sperrung der 0900-, 0901- und 0906-Nummern

01.12.2003 Informationsquelle

Seit dem 1. Dezember 2003 müssen alle Telefonanbieter ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bieten, sämtliche 0900-, 0901- und 0906-Nummern – oder wie früher nur die 0906-Erotiknummern – kostenlos und auf einfache Weise zu sperren. Diese Pflicht wurde mit dem Inkrafttreten einer Änderung der Fernmeldediensteverordnung (FDV) eingeführt, welche das Bundesamt für Kommunikation vorgeschlagen und der Bundesrat im Februar 2003 verabschiedet hatte.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Artikels 31 FDV am 1. Dezember 2003 wird der Konsumentenschutz verbessert: Die Sperrung – oder Entsperrung – von Verbindungen zu 0900-, 0901- und 0906-Nummern wurde vereinfacht und ist neu kostenfrei. Bisher musste lediglich die Sperrung abgehender Verbindungen zu Diensten mit erotischem oder pornographischem Inhalt (0906) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Die geänderte Verordnung sieht ferner vor, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Sperrung selbst aktivieren oder deaktivieren können. Bei Festnetztelefonen muss dazu lediglich eine einfache Tastenkombination eingegeben werden. Bei Mobiltelefonen erfolgt die Sperrung oder Entsperrung über einen Anruf auf eine Gratisnummer.

Getroffene oder künftige Massnahmen betreffend die 090x-Nummern

Schutz gegen PC-Dialer
Werden auf einer durch ein Modem benutzten Leitung sämtliche 090x-Mehrwertdienstnummern gesperrt, können auch keine Internetverbindungen über solche Nummern hergestellt werden. So ist es auch für einen auf dem PC installierten Dialer nicht mehr möglich, sich beispielsweise über eine 0906-Nummer ins Internet einzuwählen.

PC-Dialer

090x-Nummern gehören zu den Mehrwertdienstnummern. Die über solche Nummern in Anspruch genommenen Dienste (Auskünfte, Helpdesk, Gewinnspiele, Erotikangebote) werden über die Telefonrechnung verrechnet. Für solche Nummern besteht derzeit keine Preisobergrenze.

Getroffene oder künftige Massnahmen betreffend die 090x-Nummern

01.04.2003:
Das BAKOM publiziert die Liste der Inhaber von 090x- und 08xy-Nummern auf der Website www.e-ofcom.ch/liste

Frühling 2004:
Inkrafttreten der revidierten Preisbekanntgabeverordnung, die namentlich folgende Massnahmen vorsieht:
Beträgt der Tarif für eine Verbindung zu einer 090x-Nummer mehr als 2 CHF pro Minute oder pro Anruf, so muss er zu Beginn der Verbindung kostenlos angesagt werden.
Beträgt der Tarif für eine Verbindung zu einer 090x-Nummer mehr als 5 CHF pro Minute oder 10 CHF pro Anruf, muss der/die Anrufer/in die Verbindung explizit bestätigen.
2005:
Die Revision des Fernmeldegesetzes soll Folgendes ermöglichen:
Festlegung von Preisobergrenzen für 090x-Nummern
Einrichtung einer Stelle zur einfachen und raschen Schlichtung von Streitfällen betreffend 090x-Nummern.

01.12.2003, Providerliste Admin