Liberalisierung der letzten Telefonmeile zurückgewiesen

10.02.2004 Informationsquelle

Die zuständige Nationalratskommission will den freien Wettbewerb bei den Telefon-Hausanschlüssen nicht gesetzlich absichern. Sie hat mit 17 zu 5 Stimmen das Nichteintreten des revidierten Fernmeldegesetzes (FMG) beschlossen.

Der Bundesrat hatte auf den 1. April den Konkurrenten der Swisscom den direkten Zugang zu den Haushalten ermöglicht. Mit einer FMG-Revision will er diese Marktöffnung nun auf eine solide Grundlage stellen. Swisscom ficht diesen Entscheid des Bundesrates wegen «Enteignung» juristisch an.

Die Swisscom hat das Monopol auf dem Kupferkabelnetz der ehemaligen PTT. Das Netz verbindet die Steckdosen von 4 Millionen Haushalten und Firmen mit den Ortszentralen. Jeder Telefon- und Internetbenützer zahlt dafür monatlich mindestens Fr. 25.25, auch wenn er bei den konkurrierenden Marktneulingen abonniert ist.

Wie die Kommission für Fernmeldewesen (KVF) mitteilte, beschloss sie, auf die FMG-Revision nicht einzutreten. Gegenargumente seien die vorgesehene Liberalisierung und die in Frage gestellte Planungssicherheit der Unternehmen. Gegen Eintreten stimmten Kommissionsmitglieder von SVP und SP.

Angesichts der dynamischen Entwicklung im Mobilfunk werde die Bedeutung der Festnetzanschlüsse abnehmen, argumentiert die Kommission. Das FMG sei erst seit fünf Jahren in Kraft und habe dabei positiv gewirkt. Die neuen Anbieter müssten Gelegenheit haben, sich unter dem neuen Recht zu entfalten.

Die Kommission bedacht die Entwicklung in Europa. Dort sei die Entbündelung der letzten Meile auf dem Papier zwar festgehalten worden. Umgesetzt würde sie aber nur für einen geringen Teil der Hausanschlüsse.

Das Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten, vor unerwünschten Werbebotschaften (Spamming) verschont zu werden, war in der KVF weitgehend unbestritten. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass dieser Konsumentenschutz anderweitig erreicht werden könne.

10.02.2004, Providerliste Admin