Nichteintreten auf Revision des Fernmeldegesetzes schadet vor allem Konsumenteninteressen
sunrise nimmt die Rückweisung des Fernmeldegesetzes (FMG) durch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats zur Kenntnis. Mit einem Nichteintreten auf die FMG-Revision verzichtet die Kommission im Prinzip auf das vor einem Jahr noch vehement geforderte Mitsprachrecht bezüglich der Öffnung der letzten Meile. Die vom Bundesrat beschlossene Liberalisierung der letzten Meile ist auch unter bisherigem Recht durchführbar. Der mögliche Verzicht auf eine Revision erschwert dagegen wesentliche Verbesserungen für die Konsumenten/-innen in den Bereichen Datenschutz und Missbrauchsverhinderung.
Die Nationalratskommission hat am 10. Februar 2004 beschlossen, nicht auf die Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) einzutreten. Der Nationalrat kann nun in der Sommersession entscheiden, ob er diesem Antrag der Kommission folgen und tatsächlich auf eine Revision des FMG verzichten will.
Kein direkter Einfluss auf die Öffnung der letzten Meile
Der Entscheid hat keinen direkten Einfluss auf die laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der Öffnung der letzten Meile (darunter fallen der vollständig entbündelte und gemeinsame Zugang zum Teilnehmeranschluss, der schnelle Bitstromzugang sowie kostengünstigere Mietleitungen). Die heute bestehende Regelung genügt spätestens seit Inkrafttreten der neuen Fernmeldeverordnung am 1. April 2003 rechtlich vollauf. In dieser Frage sind sich denn auch der Bundesrat, die ComCom, das BAKOM sowie sämtliche Fernmeldedienste-Anbieterinnen mit Ausnahme der ehemaligen Monopolistin einig.
Auf Drängen des Parlaments hin hat der Bundesrat die Öffnung der letzten Meile zusätzlich zum gewählten Weg einer Verordnungsrevision freiwillig auch in Form der Revision des Fernmeldegesetzes dem Parlament vorgelegt. Durch den Nichteintretensentschluss verzichtet nun die Nationalratskommission auf das vorher vehement geforderte Mitspracherecht, und die Öffnung der letzten Meile wird auf der Basis des geltenden FMG eingeführt werden.
Verzögerungen bei Datenschutz und Missbrauchsverhinderung
Mit einem gänzlichen Verzicht auf eine Revision des FMG würde der Gesetzgeber aber auf wichtige und grundsätzlich unbestrittene Anpassungen in anderen Bereichen, v.a. dem Konsumenten- und Datenschutz verzichten:
So sieht das neue FMG beispielsweise bei den Mehrwertdiensten ausdrückliche Schutzmechanismen gegen Missbrauch vor schafft rechtliche Grundlagen, um gegen Spamming (unerwünschte Werbemails) vorgehen zu können.
Im Bereich des Datenschutzes schränkt das neue FMG die Möglichkeiten ein, Daten auf fremden Geräten zu bearbeiten und verbessert damit den Schutz der Konsumenten/-innen beispielsweise vor Problemen mit Cookies, Spyware und sogenannten Trojanern.
Schliesslich hätte das neue FMG auch eine Vereinfachung der monatlichen Rechnungsstellung ermöglicht: Kunden/-innen von neuen Anbieterinnen wie sunrise könnten auf Wunsch monatlich nur noch eine Rechnung für sämtliche bezogenen Dienstleistungen erhalten statt wie bisher von der Monopolistin eine separate Anschlussrechnung zu bekommen.
Unter diesen Voraussetzungen erstaunt der Nichteintretensbeschluss der Nationalratskommission zu Lasten der Interessen der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten.