Öffnung der letzten Meile: Gesetzliche Grundlagen genügen

22.02.2004 Informationsquelle

sunrise begrüsst den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), wonach die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen für eine unverzügliche Öffnung der letzten Meile ausreichen. Die ComCom bestätigt damit die Haltung von sunrise, dass für die Entbündelung der letzten Meile keine Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) notwendig ist.

Die ComCom hat am 19. Februar 2004 entschieden, dass das heutige FMG in Kombination mit der per 1. April 2003 eingeführten Fernmeldeverordnung (FDV) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Öffnung der letzten Meile darstellt. Die Swisscom hält an ihrem heutigen Monopol fest und wird den Entscheid der ComCom voraussichtlich beim Bundesgericht anfechten.

Wichtiger Schritt hin zu einem fairen Wettbewerb im Schweizer Telekommunikationsmarkt

Der Entscheid der ComCom bestätigt den vom Bundesrat gewählten Kurs, die Öffnung der letzten Meile auf dem Verordnungsweg einzuführen. Im Juli 2003 hat sunrise, gestützt auf die neue Verordnung, drei Interkonnektionsgesuche gegen Swisscom eingereicht (je eines zum schnellen Bitstrom-Zugang, zu den Mietleitungen sowie zum gemeinsamen und vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss). Das letztere Gesuch, das die sogenannte Entbündelung der letzten Meile betrifft, wurde im Verfahren vorerst auf die Frage der ausreichenden gesetzlichen Grundlage beschränkt. Diese Frage hat die ComCom mit ihrer gestrigen Entscheidung nun im Sinne von sunrise entschieden. Die anderen beiden Interkonnektionsgesuche (schneller Bitstrom-Zugang und Mietleitungen) betreffen nicht die Entbündelung der letzten Meile an sich, sondern die Konditionen des Zugangs zur Monopolinfrastruktur der Swisscom. Sie sind somit weniger umstritten bezüglich der rechtlichen Grundlage.

Kommissionsempfehlung bedeutet kein Nein zur Öffnung der letzten Meile

Die zuständige Nationalratskommission hat am 10. Februar 2004 dem Nationalrat empfohlen, nicht auf die Revision des FMG einzutreten. Noch vor einem Jahr hatte sie vehement ein Mitspracherecht bei der Frage um die Art und Weise der Öffnung der letzten Meile gefordert. Die Interkonnektionsgesuche werden aber nach geltendem Recht beurteilt. Ein Verzicht auf eine Revision des FMG hat also keinen direkten Einfluss auf die Öffnung der letzten Meile. Ein Nichteintreten des Parlamentes lässt sich als Gutheissung der vom Bundesrat beschlossenen Öffnung der letzten Meile auf dem Verordnungsweg interpretieren

22.02.2004, Providerliste Admin

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