Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die Übermittlung von Personendaten durch Luftfahrtsgesellschaften an US-Behörden, der Ärztetarif Tarmed, die geplante Einführung sektorieller Personenidentifikatoren sowie die Änderung des Strafgesetzbuches in Zusammenhang mit der Straflosigkeit von Aufnahmen von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr beschäftigten den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) im letzten Jahr.
In seinem 11. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom
1. April 2003 bis 31. März 2004 äussert sich der EDSB zu den Risiken und Problemen, die sich ergeben können, wenn ein Bundesorgan Personendaten im Internet veröffentlicht; er verlangt, dass bei den Arbeiten im Rahmen des E-Government bereits in der Projektorganisation der Achtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze Rechnung getragen wird; er bemängelt das Fehlen von datenschutzrechtlichen Überlegungen zum Verhältnis zwischen administrativen und statistischen Datenbearbeitungen; er weist in Zusammenhang mit der Gesichtserkennung in Stadien auf die zu lösenden datenschutzrechtlichen Fragen und Risiken hin; er fordert die strikte Einhaltung des Berufsgeheimnisses von Ärztinnen und Ärzten bei der Beauftragung von Inkassobüros bzw. bei der Betreibung von Patientinnen und Patienten; er appelliert an die PC- und Internetbenutzerinnen und -benutzer, sich mit den möglichen Sicherheitsrisiken auseinander zu setzen und wirksame Vorkehrungen zu treffen.
Schliesslich weist er auf den Entscheid der Eidgenössischen Datenschutzkommission (EDSK) in Sachen Drogentests in der Lehre hin, der weitgehend den Begehren folgt, die der EDSB in seiner Empfehlung und deren Weiterzug gegenüber der Firma Roche formuliert hat.