Verbesserung des Konsumentenschutzes im Fernmeldebereich

18.01.2005 Informationsquelle

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstenummern ergriffen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2005 in Kraft. Weitere Massnahmen folgen mit der Aenderung des Fernmeldegesetzes (FMG), die zurzeit vom Parlament beraten wird.

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