Herausgabe von Providerdaten ohne Richter

07.03.2005 Informationsquelle

In Deutschland schlägt ein Fall für Aufsehen: Wie Heise Online berichtet, haben mehrere Instanzen in Deutschland entschieden, dass im Falle wo die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis über eine dynmische IP und Datum sowie Uhrzeit der Einwahl ins Internet verfügt, die Providerdaten auch ohne Richterspruch herausgegeben werden müssen, da ein sog. Bestandsdatum vorliege.

07.03.2005, Providerliste Admin