Swisscom bedauert den Beschluss der Ständeratskommission

14.05.2005 Informationsquelle

Pressemeldung von Swisscom:

"Zusätzliche Regulierung hemmt Investitionen in Telecom-Netze

Swisscom bedauert den Beschluss der Ständeratskommission, das Regulierungsregime in der Telekommunikation weiter auszubauen. Damit wird
eine umfassende staatliche Intervention in der Telecombranche gegenüber dem heute herrschenden freien Infrastrukturwettbewerb (wie z.B. zwischen Telefonnetz und Kabelfernsehnetz) bevorzugt. Ein weiterer Ausbau der
Regulierung schafft Rechtsunsicherheit für die Infrastrukturanbieter und senkt die Investitionsanreize. Die Revision des Fernmeldegesetzes wird im Juni 2005 im Ständerat beraten.

Für einen Ausbau des Regulierungsregimes gibt es keinen Bedarfsnachweis: Als Folge des bestehenden Infrastrukturwettbewerbs in der Telekommunikation
erreicht die Schweiz heute einen europäischen Spitzenplatz in der Breitband-Internetnutzung. Schon über 40% der Haushalte verfügen über einen schnellen Zugang ins Internet via Telefon- oder Kabelfernsehnetz. Die Schweizer Informationsgesellschaft profitiert von einem im europäischen Vergleich guten Preis-Leistungs-Verhältnis und einer sehr hohen Abdeckung (z.B. bei ADSL über 98% der Haushalte). Diese wie auch die hohe Qualität zu tiefen Preisen kommt insbesondere auch den Randregionen zugute.

Die positive Entwicklung der letzten Jahre ist vor allem auf den intensiven Infrastrukturwettbewerb zwischen Swisscom und den Kabelnetzbetreibern zurückzuführen. Weitere Alternativen zum Breitband-Internetzugang über das
Festnetz sind schon heute attraktive Pauschalangebote z.B. über das UMTS-Mobilfunknetz und Wireless LAN (Hotspots). In diesem Wettbewerbsumfeld sind zusätzliche staatliche Eingriffe unnötig und schädlich, weil sie den Markt verzerren und falsche Anreize geben.

Negative Erfahrungen in den USA - Entbündelung behindert Investitionen

Die erhofften positiven Auswirkungen der Entbündelungsregulierung in vielen europäischen Ländern sind auch nach Jahren seit der Einführung bisher
ausgeblieben. Und die fast zehnjährige Erfahrung in den USA mit einem weit reichenden Entbündelungsregime zeigt, dass dieses Land von seiner ursprünglichen Spitzenposition in der Telekommunikation in Bezug auf die Verbreitung moderner Breitbandtechnologien ins Hintertreffen geraten ist.

Die als Folge des umfassenden Regulierungsregimes reduzierten Investitionen der Anbieter haben die amerikanische Regulierungsbehörde in der Folge zu
einer Kehrtwende bewogen: Die ursprünglich umfangreiche, technologieneutrale Zugangsregulierung wurde bezüglich der letzten Meile auf die Entbündelung des Kupferdrahtes (Full Access) eingeschränkt. Technologieneutralität und
Bitstrom-Zugang sind nicht mehr vorgesehen und die Amerikaner sprechen beim Abbau der Regulierung von einer Liberalisierung.

Investitionsrisiko liegt beim Netzanbieter - Trittbrettfahrer profitieren

Die Investitionsanreize eines Infrastrukturanbieters sinken im Falle der Entbündelung, weil der Anbieter zwar alleine das Investitionsrisiko trägt, jedoch Gefahr läuft, dass Konkurrenten im Falle eines Erfolgs der Investition
als Trittbrettfahrer zu staatlich regulierten Preisen davon profitieren. Dies käme einer Gratisoption auf eine erfolgreiche Investition gleich. Eine technologieneutrale Zugangsverpflichtung, die gemäss dem Antrag der
Ständeratskommission von der Bundesversammlung noch beliebig ausgedehnt werden könnte, würde neben der Rechtsunsicherheit bedeuten, dass heute noch
nicht gebaute oder erst kürzlich gebaute Netze jederzeit reguliert werden könnten; d.h. diese Netze müssten dann Dritten zu staatlich festgelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Von dieser Regulierung wären die
Festnetze wie auch die Mobilfunknetze betroffen. Solche Rahmenbedingungen führen dazu, dass Netze nicht mehr zu marktüblichen Konditionen amortisiert werden können.

Entsprechend zurückhaltend werden Investoren sein, wenn es darum geht, neue Netze zu bauen. Doch auch die von der Regulierung begünstigten Dritten werden sich mit Investitionen zurückhalten, da sie ja zu staatlich regulierten
Bedingungen bestehende Netze nutzen können. Anstatt den Netzwettbewerb zu fördern, wird eine solche Regulierung zu einer Abschwächung desselben führen.
Daran wird auch die von der Ständeratskommission beschlossene Möglichkeit nichts ändern, den schnellen Bitstrom Zugang nach einer Übergangsfrist von
drei Jahren mit Investitionsauflagen zu versehen. Während dieser Übergangsfrist sind die Begünstigten nicht verpflichtet, in neue Netze zu investieren, und werden dies - wie die Erfahrung im Ausland zeigt - auch nicht tun.

Ein abgeschwächter Infrastrukturwettbewerb reduziert die Innovation bei der Einführung von neuen Diensten (z.B. Fernsehen über Telefonkabel). Die negativen Auswirkungen auf die Marktteilnehmer haben entsprechend negative
Auswirkungen auf den Gesamtmarkt und die Entwicklung der
Informationsgesellschaft. Die Schweiz wird somit ihre heutige weltweite Spitzenposition in der Telekommunikationsinfrastruktur verlieren.

Der Ständerat wird die Revision des Fernmeldegesetzes in der Juni-Session beraten."

14.05.2005, Providerliste Admin

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