Der rasche Wandel im Bereich der drahtlosen Kommunikation macht die regelmässige Anpassung der technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Frequenznutzung erforderlich. Diese sind in den Schnittstellenanforderungen beschrieben, deren Einhaltung für all jene obligatorisch ist, die Funkanlagen anbieten, in Verkehr bringen und betreiben. Mit der letzten Revision, die am 1. August in Kraft getreten ist, werden insbesondere in den Bereichen PMR 446, Füllstandsmesser und drahtlose Breitband-Teilnehmeranschlüsse Änderungen eingeführt.