Die Stadt St.Gallen in der Schweiz stellt ab März 2007 der Bevölkerung ein kostenloses WLAN Grundsignal und den entsprechenden Internet-Uplink zur Verfügung. Auf der Basis von Linksys Routern mit der Freifunk Firmware kann das Signal von Privaten wie Unternehmen mittels sog. Mesh-Knoten weiter verbreitet werden. Das sog. vermaschte Netzwerk ist zur Zeit im Probebetrieb und nimmt bereits konkrete Form an, wie die Anzahl der grünen und damit verfügbaren Knoten zeigt.
Zur Nutzung des kostenlosen Internetzuganges muss einfach mit einem beliebigen WLAN fähigen Endgerät nach der SSID www.openwireless.ch Ausschau gehalten werden - nach dem ersten Zugriff mittels Webbrowser erscheint eine Disclaimer-Seite, die man bestätigen muss, danach ist man für alle Dienste frei geschalten. Die Performance ist für VoIP, Musikstreaming, E-Mail Downloads und weitere Dienste problemlos ausreichend.
Der hier aufgeführte Link ("Informationsquelle") zeigt auf die Übersichtskarte mit den erwähnten verfügbaren Zugangspunkten.
23.01.2007, Providerliste Admin
Kommentare
9 Kommentare bislang.
lawandorder, am 23.01.2007:
Na und wie stehts mit den rechtlichen Bedenken? teltarif.ch rät hier [URL] zum Beispiel, dass man Knoten nur zum Eigengebrauch betreiben soll und "fremden" Nutzern den Zugang nicht gestatten soll...man müsse sonst Angst haben, dass fremden Surfer illegale Inhalte über den jeweiligen Knoten einspeisen. Diese Möglichkeit ist sicher vorhanden, jedoch praktisch betrachtet sollte doch folgende Überlegung zählen: Man verbreitet ja mit dem Knoten nur das Grundsignal und damit den Uplink zum Internet, welcher von der Stadt St.Gallen zur Verfügung gestellt wird, sprich eine Art "Repeater". Das sollte doch kein Problem sein! Anders sieht es natürlich aus, wenn man seinen vorhandenen ADSL oder Cablecom-Anschluss als zusätzlichen Uplink zur Verfügung stellt - dann läuft allfällig illegales über den eigenen Internetzugang. Viel Spass beim Beweisen, dass man es nicht selbst war - und dazu wird wohl kaum ein kommerzieller Provider gestatten, den Uplink frei für andere als den Abonnenten zu öffnen.
Simon, am 24.01.2007:
Ich halte die Vorstellung, dass man strafrechtlich belangt wird für Delikte anderer, die über den eigenen offenen Hotspot surfen, für grotesk. Strafen kann man nur den, der die Tat begangen hat, oder der dazu vorsätzlich Beihilfe geleistet hat (StGB 25). Wenn ich ein Auto unverschlossen rumstehen lasse, dieses gestohlen wird und damit jemand vorsätzlich umgefahren wird, kann man mich auch nicht wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilen. Was hinter der ganzen Diskussion steht, ist mE die weiterhin in den Köpfen herumspukende Vorstellung vom Internet als Sündenpfuhl mit Pornos, Bombenbauanleitungen und Raubkopien, und damit verbunden die Vorstellung, dass, wer einen offenen Zugang anbiete, ganz selbstverständlich mit einem Missbrauch rechnen müsse und diesen in Kauf nimmt (das wäre "Eventualvorsatz", der dem Vorsatz gleich gestellt ist). In unserer Rechtsordnung ist es aber mal so, dass man damit rechnen darf, dass Leute sich regelkonform verhalten (so muss ich etwa im Strassenverkehr nicht bremsen, wenn ich mit Vortritt über eine Kreuzung fahre, weil ich damit rechnen darf, dass ein nicht Vortrittsberechtigter sich regelkonform verhält). Anders wäre es höchstens, wenn ich _weiss_, dass jemand über meinen AP Delikte begeht. Wobei sich dabei die Frage stellt, ob mein Tatbeitrag gross genug ist, um eine Haftung zu begründen - immerhin gibt es ja x Möglichkeiten, ins Netz zu kommen...
Zudem: Zumindest nach der EU-E-Commerce-Richtlinie haften Provider (auch zivilrechtlich) nicht für Delikte, die über ihre Leitungen begangen werden. Wenn jemand einen offenen AP zur Verfügung stellt, würde ich das eigentlich als solchen Fall sehen. Es ist nicht einzusehen, warum Provider von der Haftung befreit werden sollen, ich als AP aber nicht (vor allem, wenn ich als Mesh-Knoten im St.Galler Netz stehe... zudem steht nirgends, dass Provider für ihre Dienste Geld nehmen müssen)
Im Übrigen würde ich den Verkäufer meines WLAN-Routers, der mir diesen ohne gesetztes Passwort verkauft hat, sofort haftbar machen, wenn man mich dafür packt. Otto Normalverbraucher hat keinen Dunst, wie er einen solchen Router konfigurieren muss, damit niemand reinkommt. Und damit müsste der Anbieter rechnen, wenn es schon illegal wäre, Router ungesichert ins Netz stellen...
Soviel zu dem...
Gruss Simon
Naja..., am 13.02.2007:
DIe Stadt sollte das ja relativ "professionel" aufgleisen. Und es ist nicht provat sondern Verein. Weiter ist dein Argument bez. des Offenen Autos schlecht, denn jemand der dein Auto stiehlt ist mit sicherheit einfacher zu identifizieren.
wasserfall89, am 10.03.2007:
das Projekt ist absoluter Schwachsinn und VORALLEM wurde ganz klar falsch informiert, dass musste sogar der Chnuschti Verein einsehen. Die urpsprünglich Idee \\\"Freien Internet Zugang für alle Bürger\\\" wurde bei weitem verfehlt. Ich stelle sicher nicht meinen Anschluss irgendwelchen Leuten zur Verfügung (sorry, aber ich bin nicht Pestalozzi)
datenwirbel, am 10.03.2007:
@wasserfall89: Dem Kommentar kann ich nicht ganz folgen - was wurde denn da falsch kommuniziert? Vielleicht war nur einigen Leuten nicht ganz klar, dass man einmalige einen Router kaufen muss....die 100.- sollten aber locker liegen. Stichwort Anschluss teilen: Den einzigen Anschluss den man teilt, ist das kostenlose Grundsignal des Internetzugangs, den eben die Stadt St.Gallen gratis z.Vf. stellt. Den "eigenen" Anschluss (ADSL, Cable), den würde ich natürlich auch nicht teilen (die AGB der meisten ISP würden das wohl auch weniger honorieren, ganz zu schweigen vom Logging..)
ziggizaggi, am 10.03.2007:
Wie kann ein Verein der ein Meshnetzwerk promoted "chnuschti" sein???
wasserfall89, am 11.03.2007:
@datenwirbel
das "Gratis Internet" für alle hiess und nicht dass man dazu noch Router kaufen muss um ein Netzwerk mitaufzubauen...
@ziggizaggi
weil das Ganze ein Riesengebastel ist... aber das hören die openwireless Leute gar nicht gern
datenwirbel, am 11.03.2007:
@wasserfall89: nunja, wenn du signal hast, brauchst du *keinen* router! es steht dir ja frei, mit einem zusätzlichen router das netz zu verbessern...
wasserfall89, am 14.03.2007:
@datenwirbel
ist mir klar, aber wurde so nicht kommuniziert (sondern als "Gratis Internet" für alle verkauft) logisch, dass alle mitarbeiten müssen, aber dann hat das Projekt m.E. das Ziel total verfehlt
Kommentare
9 Kommentare bislang.
lawandorder, am 23.01.2007:
Na und wie stehts mit den rechtlichen Bedenken? teltarif.ch rät hier [URL] zum Beispiel, dass man Knoten nur zum Eigengebrauch betreiben soll und "fremden" Nutzern den Zugang nicht gestatten soll...man müsse sonst Angst haben, dass fremden Surfer illegale Inhalte über den jeweiligen Knoten einspeisen. Diese Möglichkeit ist sicher vorhanden, jedoch praktisch betrachtet sollte doch folgende Überlegung zählen: Man verbreitet ja mit dem Knoten nur das Grundsignal und damit den Uplink zum Internet, welcher von der Stadt St.Gallen zur Verfügung gestellt wird, sprich eine Art "Repeater". Das sollte doch kein Problem sein! Anders sieht es natürlich aus, wenn man seinen vorhandenen ADSL oder Cablecom-Anschluss als zusätzlichen Uplink zur Verfügung stellt - dann läuft allfällig illegales über den eigenen Internetzugang. Viel Spass beim Beweisen, dass man es nicht selbst war - und dazu wird wohl kaum ein kommerzieller Provider gestatten, den Uplink frei für andere als den Abonnenten zu öffnen.
Simon, am 24.01.2007:
Ich halte die Vorstellung, dass man strafrechtlich belangt wird für Delikte anderer, die über den eigenen offenen Hotspot surfen, für grotesk. Strafen kann man nur den, der die Tat begangen hat, oder der dazu vorsätzlich Beihilfe geleistet hat (StGB 25). Wenn ich ein Auto unverschlossen rumstehen lasse, dieses gestohlen wird und damit jemand vorsätzlich umgefahren wird, kann man mich auch nicht wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilen. Was hinter der ganzen Diskussion steht, ist mE die weiterhin in den Köpfen herumspukende Vorstellung vom Internet als Sündenpfuhl mit Pornos, Bombenbauanleitungen und Raubkopien, und damit verbunden die Vorstellung, dass, wer einen offenen Zugang anbiete, ganz selbstverständlich mit einem Missbrauch rechnen müsse und diesen in Kauf nimmt (das wäre "Eventualvorsatz", der dem Vorsatz gleich gestellt ist). In unserer Rechtsordnung ist es aber mal so, dass man damit rechnen darf, dass Leute sich regelkonform verhalten (so muss ich etwa im Strassenverkehr nicht bremsen, wenn ich mit Vortritt über eine Kreuzung fahre, weil ich damit rechnen darf, dass ein nicht Vortrittsberechtigter sich regelkonform verhält). Anders wäre es höchstens, wenn ich _weiss_, dass jemand über meinen AP Delikte begeht. Wobei sich dabei die Frage stellt, ob mein Tatbeitrag gross genug ist, um eine Haftung zu begründen - immerhin gibt es ja x Möglichkeiten, ins Netz zu kommen... Zudem: Zumindest nach der EU-E-Commerce-Richtlinie haften Provider (auch zivilrechtlich) nicht für Delikte, die über ihre Leitungen begangen werden. Wenn jemand einen offenen AP zur Verfügung stellt, würde ich das eigentlich als solchen Fall sehen. Es ist nicht einzusehen, warum Provider von der Haftung befreit werden sollen, ich als AP aber nicht (vor allem, wenn ich als Mesh-Knoten im St.Galler Netz stehe... zudem steht nirgends, dass Provider für ihre Dienste Geld nehmen müssen) Im Übrigen würde ich den Verkäufer meines WLAN-Routers, der mir diesen ohne gesetztes Passwort verkauft hat, sofort haftbar machen, wenn man mich dafür packt. Otto Normalverbraucher hat keinen Dunst, wie er einen solchen Router konfigurieren muss, damit niemand reinkommt. Und damit müsste der Anbieter rechnen, wenn es schon illegal wäre, Router ungesichert ins Netz stellen... Soviel zu dem... Gruss Simon
Naja..., am 13.02.2007:
DIe Stadt sollte das ja relativ "professionel" aufgleisen. Und es ist nicht provat sondern Verein. Weiter ist dein Argument bez. des Offenen Autos schlecht, denn jemand der dein Auto stiehlt ist mit sicherheit einfacher zu identifizieren.
wasserfall89, am 10.03.2007:
das Projekt ist absoluter Schwachsinn und VORALLEM wurde ganz klar falsch informiert, dass musste sogar der Chnuschti Verein einsehen. Die urpsprünglich Idee \\\"Freien Internet Zugang für alle Bürger\\\" wurde bei weitem verfehlt. Ich stelle sicher nicht meinen Anschluss irgendwelchen Leuten zur Verfügung (sorry, aber ich bin nicht Pestalozzi)
datenwirbel, am 10.03.2007:
@wasserfall89: Dem Kommentar kann ich nicht ganz folgen - was wurde denn da falsch kommuniziert? Vielleicht war nur einigen Leuten nicht ganz klar, dass man einmalige einen Router kaufen muss....die 100.- sollten aber locker liegen. Stichwort Anschluss teilen: Den einzigen Anschluss den man teilt, ist das kostenlose Grundsignal des Internetzugangs, den eben die Stadt St.Gallen gratis z.Vf. stellt. Den "eigenen" Anschluss (ADSL, Cable), den würde ich natürlich auch nicht teilen (die AGB der meisten ISP würden das wohl auch weniger honorieren, ganz zu schweigen vom Logging..)
ziggizaggi, am 10.03.2007:
Wie kann ein Verein der ein Meshnetzwerk promoted "chnuschti" sein???
wasserfall89, am 11.03.2007:
@datenwirbel das "Gratis Internet" für alle hiess und nicht dass man dazu noch Router kaufen muss um ein Netzwerk mitaufzubauen... @ziggizaggi weil das Ganze ein Riesengebastel ist... aber das hören die openwireless Leute gar nicht gern
datenwirbel, am 11.03.2007:
@wasserfall89: nunja, wenn du signal hast, brauchst du *keinen* router! es steht dir ja frei, mit einem zusätzlichen router das netz zu verbessern...
wasserfall89, am 14.03.2007:
@datenwirbel ist mir klar, aber wurde so nicht kommuniziert (sondern als "Gratis Internet" für alle verkauft) logisch, dass alle mitarbeiten müssen, aber dann hat das Projekt m.E. das Ziel total verfehlt