Datenschutz und Schweiz?

13.02.2000

Schweiz: Bundesrecht: Die revidierte BV statuiert in Artikel 13 ausdrücklich das Recht auf den Schutz der Privatsphäre sowie den Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. Damit wird das "Grundrecht auf Datenschutz", das bisher aus dem ungeschriebenen Recht auf persönliche Freiheit und dem Anspruch gemäss EMRK Art. 8 hergeleitet wurde, in der neuen BV konkretisiert. EU Fachgruppe zum hiesigen Datenschutz: In der Schweiz herrsche ein angemessenes Schutzniveau i.S. von Art. 26 Abs. 6 Richtlinie 95/46/EG, jedoch kritisch ist die teilweise fehlende Datenschutzgesetzgebung in einzelnen Kantonen.

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