Wie Heise Online berichtet, hat der Schweizer Hostingdienstleister RapidShare AG die GEMA verklagt und eine "negative Feststellungsklage" beim Gericht in Düsseldorf eingereicht. Die Deutsche Musikverwertungsgesellschaft GEMA hat RapidShare.de zur gesetzlichen Pflicht der Verhinderung des Missbrauchs des Hostingdienstes durch einzelne Benutzer verklagt. RapidShare möchte nun eine möglichst klare Rechtslage schaffen lassen. Mehr Details bei Heise Online.