BAKOM Neuheiten im Bereich der Fernmeldeanlagen

23.05.2008 Informationsquelle

Seit dem 15. Mai 2008 sind die Bedingungen für den Marktzugang von Fernmeldeanlagen in der Schweiz identisch mit denjenigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Denn die zwei letzten Abweichungen in der Schweiz sind weggefallen: Betroffen sind Anlagen, die in der Schweiz nicht betrieben werden dürfen, aber dennoch hier verkauft werden dürfen, sowie Anlagen für Funkamateure. Überdies wurde die Information für den Benutzer ausgebaut.

Ebenfalls hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM Entwürfe von Schnittstellenanforderungen (RIR) als Information veröffentlicht.

23.05.2008, Providerliste Admin