Swisscom unterliegt Sunrise vor BVGer in Sachen Bitstrom-Zugang und Marktbeherrschung

21.02.2009 Informationsquelle

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Entscheid endgültig bestätigt, dass Swisscom den Markt für Breitband-Internet beherrscht. Swisscom hätte seit April 2007 den schnellen Bitstrom-Zugang anbieten müssen und hat dies nicht getan. Der Entscheid hat auch Einfluss auf ein hängiges Verfahren bei der Wettbewerbskommission. 

Fast 10 Jahre nach der Markteinführung von ADSL und nach mehrjährigen Untersuchungen der Wettbewerbskommission hat das Bundesverwaltungsgericht Klarheit geschaffen. Auf der Basis des Fernmeldegesetzes hätte Swisscom seit April 2007 den schnellen Bitstrom-Zugang (Zugang zum Datennetz) auf regulierter Basis anbieten müssen. Dies hat Swisscom nicht getan und der Instanzenweg nicht vermeiden, Swisscom hatte teils schwer nachvollziehbare Preisvorstellungen bei regulierten Produkten (z.B. bei der letzten Meile, CHF 34.- / verfügt wurden CHF 18.18). Der Bitstrom-Zugang hätte vor allem in Randregionen rasch für Wettbewerb auf der letzten Meile gesorgt. 

Drohende Sanktionen der Wettbewerbskommission: Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dürfte sich auch auf das seit Jahren hängige Verfahren betreffend ADSL vor der Wettbewerbskommission (WEKO) auswirken. Das WEKO-Sekretariat hat in seinem Antrag an die Kommission einen Missbrauch festgestellt und Sanktionen von 237 Mio. Franken vorgeschlagen. Dieses Verfahren könnte nun rasch abgeschlossen werden.

21.02.2009, Providerliste Admin

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