Das Handelsgericht in Zürich hat am vergangenen Freitag dem Antrag einer Gruppe von Providern auf eine superprovisorische Verfügung zur Einstellung der Bevorzugung von Switchplus auf der Website von SWITCH stattgegeben. Der Verfügung ging der Versuch der simsa voraus, die Differenzen im Rahmen eines Gesprächs am Runden Tisch zu beseitigen. Aufgrund der Stellungnahme der SWITCH anfangs vergangener Woche betrachtete simsa den Runden Tisch als gescheitert.
Konkret wird der SWITCH ab sofort verboten, auf der Startseite der Website www.switch.ch eine Option für die Registrierung von Domain-Namen bei Switchplus als einzigem Wholesale- Partner von SWITCH aufzuführen und auf der Startseite der Website www.switch.ch das Logo von Switchplus als einzigem Wholesale-Partner von SWITCH darzustellen bis eine abschliessende Einigung oder definitive Entscheidung des Gerichts vorliegt.
Die rechtlichen Massnahmen wurden von den folgenden Unternehmen gemeinsam initiiert: Cyberlink AG, dynamic-net.ch AG, Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint AG, Infomaniak Network SA, Multimedia Networks AG, VTX Datacomm AG, Webland AG, NovaTrend Services GmbH, cyon GmbH.
01.10.2009, Providerliste Admin
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