16.06.2010
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Im jüngsten Urteil bestätigt das Handelsgericht zwar, dass SWITCH ihre Monopolstellung in rechtswidriger Weise missbraucht, um ihre Tochtergesellschaft switchplus im Markt zu bevorzugen. Das Gericht vertrat allerdings die Auffassung, dass der drohende Schaden der Provider nicht genügend nachgewiesen sei, um die Aufrechterhaltung der vorsorglichen Massnahme zu rechtfertigen.
Das Urteil bezieht sich auf die Website, welche zum Zeitpunkt der Eingabe des Begehrens im September 2009 online war. Damals bot switchplus nur Domainregistrierungsdienstleistungen an. Mittlerweilen bietet switchplus Hosting- und Maildienste an und bewirbt auch diese unter Einsatz der Ressourcen und der Bekanntheit von SWITCH. Pikant ist, dass SWITCH diese Dienstleistungen nicht selber erbringt, sondern in Deutschland bezieht und auf dem Schweizer Markt als Reseller weiterverkauft.
Die Provider erwägen, die Verfügung des Handelsgerichts des Kantons Zürich anzufechten. Nach wie vor laufen Anzeigen bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission sowie beim Bundesamt für Kommunikation. Diese Behörden haben bis jetzt aber nichts unternommen, was den Marktmissbrauch durch SWITCH gestoppt hätte.
"Wir sind nach wie vor der Meinung, dass SWITCH mit switchplus ihre Marktmacht missbraucht und den Wettbewerb verzerrt. Wir prüfen jetzt die möglichen weiteren Schritte", sagt Roger Hofstetter, CEO von Genotec AG und Vorstandsmitglied von simsa, in Vertretung der Klageparteien.
16.06.2010, Providerliste Admin
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