21.04.2011
Informationsquelle
bund gesetze liberalisierung provider recht swisscom
"Das Bundesgericht hat heute sein Urteil im Sanktionsverfahren der Wettbewerbskommission (WEKO) in Sachen Mobilterminierungsgebühren bekannt gegeben. Darin wird die Beschwerde von Swisscom gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Marktbeherrschung von Swisscom bei der Mobilterminierung gutgeheissen. Zudem wird die vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.
In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest: Swisscom hat sich bei der Festlegung der Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten; für eine Feststellung der Marktbeherrschung von Swisscom besteht keine rechtliche Grundlage. Das Bundesgericht folgt damit der Argumentation von Swisscom und hebt die von der WEKO in Sachen Mobilterminierungsgebühren erlassene Sanktionsverfügung vollständig auf. Damit wird Swisscom die von der WEKO verhängte Busse in Höhe von CHF 333 Mio. definitiv nicht bezahlen müssen. (...)"
21.04.2011, Providerliste Admin
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