Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 23.11.2011
"Bern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Er klärt damit, welche Massnahmen Fernmeldedienstanbieterinnen ergreifen müssen, damit die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten Mobiltelefonie und Internet überwachen können. Gleichzeitig stellte der Bundesrat die Weichen für die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). So will er den Strafverfolgungsbehörden zwar den Einsatz spezieller Informatikprogramme ermöglichen, um auch den verschlüsselten Fernmeldeverkehr überwachen zu können. Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein.
Mit der Revision der zehnjährigen VÜPF trägt der Bundesrat den technischen Entwicklungen Rechnung und stellt sicher, dass auch die neuen Kommunikationsmittel zur Klärung von schweren Straftaten überwacht werden können. Die revidierte Verordnung klärt, welche Daten die Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) den Strafverfolgungsbehörden auf Anordnung liefern müssen. Der Bundesrat räumt damit das Risiko aus, dass die gesetzlich vorgesehene Überwachung des Fernmeldeverkehrs in der Mobiltelefonie und im Internet nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann. (...)"
24.11.2011, Providerliste Admin
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